Haus Feuerschwinge
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Haus Feuerschwinge

Das Schwarze Brett des edlen Hauses Feuerschwinge.
 
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 Regeln des Hauses Feuerschwinge

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Malyara
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Malyara


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BeitragThema: Regeln des Hauses Feuerschwinge   Regeln des Hauses Feuerschwinge Icon_minitimeFr Mai 09, 2008 9:56 pm

In früheren Zeiten stellte das Haus Feuerschwinge den Inbegriff an Disziplin, Loyalität und Gehorsam dar.

In der letzten Zeit sind diese Tugenden zu unserem Leidwesen immer mehr in Vergessenheit geraten oder in den Hintergrund gerückt. Deshalb ist es notwendig, diese Werte den Mitgliedern des Hauses erneut und verstärkt ins Gedächtnis zu rufen, denn dies sind die Stützpfeiler, die jeder funktionierende Gesellschaft oder Kampfeinheit Stabilität verschaffen.

Die Regeln mögen für einen „Freiheit verwöhnten“ Sin'dor streng, hart und vielleicht sogar unnötig erscheinen, aber in Wahrheit ist nur der wirklich frei, der Regeln hat, die er befolgen kann.

Der Hohe Rat hat die strikten Regeln zu sehr schleifen lassen. Dies soll sich nun ändern.
Das Rittertum des Hauses Feuerschwinge ist eine militärische Einheit und wie jede militärische Einheit gibt es für die die Ritter und ihre Junker zuzüglich der Etikette noch einige wichtige Grundregeln zu beachten und vor allem zu befolgen.

Beginnen wir der Übersicht halber mit der Befehlskette.

Die Befehlskette ist unumstößlich. Sie zeigt an, wer wem direkt oder indirekt überstellt ist und somit wer Befehlsgewalt über wen besitzt.


Regeln des Hauses Feuerschwinge 1struk10


Fürstenpaar:

Führung des Hauses
Tätigkeit: Leitung des Hauses und Veranstaltungen sowie Kampfhandlungen
Befehlsgewalt: Vollständig


Erster Ritter/Oberste Magistra (Hoher Rat):

Führende Assistenz und Stellvertretung
Tätigkeit: Unterstützende/beratende Leitung des Hauses sowie anderer Aktivitäten
Befehlsgewalt: Vollständig; eingeschränkt durch Anwesenheit des Fürstenpaares


Graf/Gräfin:

Mittlerer Adel
Tätigkeit: Repräsentation des Hauses
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder des Fürstenpaares; „gravierende“ Befehle dürfen erst nach Absprache mit dem Hohen Rat und/oder dem Fürstenpaar erteilt werden.


Baron/Baroness:

Niederer Adel
Tätigkeit: Repräsentation des Hauses
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder des Fürstenpaares; „gravierende“ Befehle dürfen erst nach Absprache mit dem Hohen Rat und/oder dem Fürstenpaar erteilt werden.



Zeremonienmeister:

Assistenz des Adels
Tätigkeit: Organisation und Durchführung von Veranstaltung, Sekretärarbeiten, Ankündigungen des Adels bei offiziellen Anlässen
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder des Fürstenpaares, ansonsten über Leibdiener/Zofen und Pagen/Mägde vollständig


Ritter:

Niederer Schwertadel
Tätigkeit: Repräsentation des Hauses, insbesondere der Ritterschaft, sowie Ausbildung und Disziplinierung der Junker
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder des Fürstenpaares


Gelehrter:

Schöngeist
Tätigkeit: Repräsentation des Hauses, sowie Ausbildung und Disziplinierung der Leibdiener/Zofen und Pagen/Mägde
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder Fürstenpaares und des Zeremonienmeisters


Falkner:

Wildhüter
Tätigkeit: Repräsentation des Hauses, sowie Ausbildung und Disziplinierung der Leibdiener/Zofen und Pagen/Mägde
Befehlsgewalt: Eingeschränkt durch Anwesenheit des Hohen Rates und/oder Fürstenpaares und des Zeremonienmeisters


Leibdiener/Zofe/Junker:

Zugewiesener Anwärter
Tätigkeit: Das Aufnehmen der Regeln und Etikette des Hauses, sowie Sorgfaltspflicht gegenüber dem Zugewiesenen Lehrmeister
Befehlsgewalt: Keine


Page/Magd:

Anwärter auf Bewährung
Tätigkeit: Das Aufnehmen der Regeln und Etikette des Hauses
Befehlsgewalt: Keine




Es wird von jeder Person mit Befehlsgewalt erwartet, dass diese sich ihrer Verantwortung vollends bewusst ist, und ihre Position in keinster Weise ausnutzt, sondern ausschließlich im Sinne des Hauses handelt und Anweisungen gibt!

Sollte Gegenteiliges bekannt werden, wird die entsprechende Person ihrer Befehlsgewalt enthoben.

Der Einfachheit halber werden das Fürstenpaar, der Hohe Rat und der Adel ebenfalls als Offiziere angesehen, auch wenn sie faktisch nicht der Ritterschaft angehören.
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