Haus Feuerschwinge
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Haus Feuerschwinge

Das Schwarze Brett des edlen Hauses Feuerschwinge.
 
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 Pflichten eines Mitglieds des Hauses

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Malyara
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BeitragThema: Pflichten eines Mitglieds des Hauses   Pflichten eines Mitglieds des Hauses Icon_minitimeFr Mai 09, 2008 10:01 pm

§1 Grußpflicht

Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat die Grußpflicht gegenüber Vorgesetzten einzuhalten.
Dabei wird innerhalb der Ritterschaft nur der Ranghöchste per Salut oder der Adel per Verbeugung gegrüßt. Der Gruß an den Ranghöchsten ist stellvertretend für alle anderen anwesenden Offiziere/Adligen zu verstehen.

§2 Führungspflicht

Jeder Offizier/Adlige des Hauses Feuerschwinge ist dazu verpflichtet, keine Befehle zu erteilen, die dazu dienen ihn selbst zu bereichern oder anderen Hausmitgliedern Schaden zuzufügen; ausgenommen hiervon sind Strafen, Rügen und Verweise.
Befehle müssen klar verständlich ausgedrückt werden und im Sinne des Hauses sein.

§3 Gehorsamspflicht

Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge ist zu absolutem Gehorsam seinem direkten (Ritter/Gelehrter/Falkner) und indirekten (Adel, Hoher Rat) Vorgesetzten verpflichtet.

((Das soll nicht dazu dienen, jemanden herumschubsen und schickanieren zu können, sondern soll die Möglichkeit geben, ein authentisches Adelshaus darzustellen.

§4 Ehrhaftigkeitspflicht

Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge ist zu Ehrhaftigkeit in jeder Lebenslage verpflichtet. Das Verhalten gegenüber Freunden und Feinden soll und wird das Haus Feuerschwinge auszeichnen. Unehrenhaftigkeit, Diebstahl oder Betrug von Sin'dorei wird bestraft.

Auch der Gegner ist ritterlich zu behandeln. Ist der Feind niedergeworfen, ist es für ein Mitglied des Hauses Feuerschwinge selbstverständlich, zu warten, bis dieser sich erholt hat. ((Corpse Campen verboten. Außer selbstverständlich bei den Spezialisten, die das euch oder anderen Hordlern bereits angetan haben. Solltet ihr Zeugen von Campen werden, dürft ihr natürlich gleiches mit gleichem vergelten, ABER nur bei den entsprechenden Übeltätern))

Sich ergebenden Feinden wird Pardon gewährt.

Das Bespucken und Erniedrigen von Feinden ist niederträchtig, armselig und primitiv. Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber sollte ein jeder Sin'dorei wissen, dass man sich mit solchem Verhalten lediglich auf das barbarische Niveau der Wilden herablässt, was in niemandes Interesse sein sollte.

§5 Geselligkeitspflicht

Wer eher ein Einzelgänger ist und für sich alleine sein will, ist hier falsch. Das Haus Feuerschwinge ist zu regem Kontakt und Interaktion angehalten. Das Haus ist gleichbedeutend mit eurer Familie.

Es ist ebenso Pflicht, bei den Disziplinkursen anwesend zu sein, außer es liegt ein gravierender Grund vor.

§6 Wahrheitspflicht

Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat gegenüber seiner Vorgesetzten stets die Wahrheit zu sprechen. Das Nichteinhalten kann schwere Strafen bis zum Ausschluss aus dem Haus nach sich ziehen.

§7 Verteidigungspflicht

Jedes nicht-adlige Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat die Pflicht, Silbermond und alle Ländereien der Sin'dorei sowie den Adel/die Führungskräfte sowohl hausintern als auch -extern gegen Angreifer zu verteidigen, wenn nötig mit dem eigenen Leben.

Der Hohe Rat und das Fürstenpaar behalten sich das Aufstellen neuer Regeln sowie das Abändern bereits vorhandener vor.
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