§1
Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat bis zu einem gewissen Grat das Recht auf eine faire Verhandlung im militärischen Sinne, wenn er diese wünscht.
§2
Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat bis zu einem gewissen Grat das Recht sich zu verteidigen oder durch einen Vorgesetzten seiner Wahl verteidigen zu lassen, bevor ein endgültiges Urteil gesprochen wird.
§3
Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat das Recht auf einen Wappenrock des Hauses.
§4
Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat das Recht mit seinem Dienstrang angesprochen zu werden.
§5
Jedes Mitglied des Hauses Feuerschwinge hat das Recht die Hilfe der anderen Hausmitglieder, ob dies nun handwerkliche Hilfe sein soll oder anderweitige, ohne Entgelt in Anspruch zu nehmen (wohl aber inklusive Beschaffung der erforderten Materialien, sollte dies nötig sein).
Sonderrechte
§1
Jeder Offizier des Hauses Feuerschwinge hat das Recht im Streitfall Satisfaktion von seinem Gegner zu forden. Ist dies gefordert und ausgeführt gilt der Streit als beigelegt und wird vom Hohen Rat nicht weiter behandelt.
§2
Der Hohe Rat und der Adel hat das Recht das Fürstenpaar zu bitten, die Meinung des gesamten Adels (inklusive Hoher Rat) oder einzelner Hausmitglieder zur Kenntnis zu nehmen.
§3
Das Fürstenpaar hat das Recht alle Entscheidungen zu fällen, Strafen zu verhängen und jegliche Maßnahmen zum Erhalt des Hauses Feuerschwinge aufzustellen und zu kippen.